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Freie Waldorfschule Werra-Meißner
Am Bahnhof 2, 37269 Eschwege
Tel.: 05651 754396
Fax: 05651 754398

Klassenhaus Eisenbahnstraße
Tel.: 05651 227836

Waldorfkindergarten
Tel.: 05651 3357596

Anmeldung

Unsere Waldorfschule ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft. Sie steht grundsätzlich allen Kindern unabhängig religiöser oder politischer Überzeugungen oder der finanziellen Situation der Eltern offen.

Erste Klasse

Für die neue erste Klasse nehmen wir Anfragen jederzeit gerne entgegen. Sie können anrufen oder den Anmeldebogen herunterladen. Sie erhalten dann umgehend Informationen zu unserem Aufnahmeverfahren.

Im Januar laden wir zu einem Eltern-Informationsabend ein. Außerdem können am Tag der offenen Tür, der im Februar stattfindet, genaue Einblicke in Gebäude und die Pädagogik gewonnen werden.

Grundsätzlich gehen jeder Anmeldung ein Elterngespräch und ein Schuleingangstest voraus. Außerdem wird den zukünftigen Erstklässler*innen ein Schnuppertag angeboten, an dem sie schon vorab Unterricht erleben können.

Quereinsteiger

Quereinsteiger sind in allen Klassen willkommen. Dabei ist ein Schulwechsel auch nach den Herbst- oder Winterferien möglich, gegebenenfalls sogar während einer Unterrichtsphase. Voraussetzung ist neben dem letzten Zeugnis ein Aufnahmegespräch mit Eltern und Schülern. Er/sie kann dann probeweise den Unterricht in seiner/ihrer zukünftigen Klasse besuchen. Stimmen Lehrer*innen, Schüler/in und Eltern dem Wechsel zu, besteht das erste Halbjahr eine Probezeit. Hier können Sie eine Voranmeldung herunterladen.

Finanzierung

Grundsätzlich steht die Waldorfschule jedem Kind unabhängig der finanziellen Situation des Elternhauses offen, so dass auch schwierige Finanzverhältnisse kein Hinderungsgrund zum Besuch unserer Schule sein dürfen.

Unsere waldorfpädagogischen Vorstellungen von Bildung und Erziehung können wir nur in freier Trägerschaft verwirklichen. Diese Freiheit wird uns nicht geschenkt, sondern kostet Geld. So erhalten wir zwar einen staatlichen Beitrag, dennoch muss annähernd ein Drittel des Gesamtetats durch Elternbeiträge gedeckt werden.

In einem vertraulichen Beitragsgespräch unter Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse und des zur Verfügung stehenden Familieneinkommens wird der Beitrag festgelegt. (Download Beitragsordnung)