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Freie Waldorfschule Werra-Meißner
Am Bahnhof 2, 37269 Eschwege
Tel.: 05651 754396
Fax: 05651 754398

Klassenhaus Eisenbahnstraße
Tel.: 05651 227836

Waldorfkindergarten
Tel.: 05651 3357596

Schwarzes Brett

Kunst und Töpfermarkt, So. 14. Mai 2023, 11 - 17 Uhr

"Wir freuen uns sehr, dass es auch in diesem Jahr viel Schönes, Selbstgemachtes, Künstlerisches beim Kunst- und Töpfermarkt geben wird:"


„Erlebt. Erlernt.“ Ist das Motto der Freien Waldorfschule Werra-Meißner. Aber stimmt das auch? Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Eschweger Waldorfschule sind ehemalige Schülerinnen und Schüler eingeladen, sich im Gespräch darüber auszutauschen...


Herzliche Einladung zur Monatsfeier!


Die Freie Waldorfschule stellt sich interessierten Eltern vor: Herzlich Willkommen zu den Info- und Schnuppertagen


Herzlich Willkommen zu den Puppentheaterwochen!

Unsere Freunde, der Kasper und die faule Liese, haben den Froschkönig mitgebracht!

Vom 5. bis zum 10. Februar erfreuen die Eschweger Puppenspieler große und kleine Zuschauer im Saal des Alten Bahnhofs. 

Hier der Flyer für alle weiteren Informationen!


Herzliche Einladung zu Lyrik und Jazz am 16. Dezember 2022


Gemeinsam mit Virtual Didactics, einem jungen Team aus Witzenhausen, bieten wir am 8. Dezember die Möglichkeit einer faszinierenden Reise mittels Virtual-Reality-Brillen, um den Klimawandel besser zu verstehen.

Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt, daher frühzeitig im Sekretariat anmelden - 05651-754396.

Die Veranstaltung ist kostenlos!


Präszenzunterricht für alle Klassen ab Montag, 7. Juni 2021

Liebe Eltern,

der Werra-Meißner-Kreis befindet sich ab dem 02.06.2021 in der Stufe 2 des Hessischen Zweistufenplans - dies bedeutet, dass alle Klassen ab Montag wieder in den normalen Präsenzunterricht wechseln.

Hier finden Sie den Elternbrief der Schulleitung mit allen Informationen: download

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Schulbetrieb ab Mittwoch, 26. Mai 2021

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass ab 26. Mai 2021 die Jahrgänge 1 - 6 in den täglichen Präsenzunterricht zurückkehren. Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen (AHA-L) durchgeführt.
Die Klassen 7 - 9 verbleiben nach wie vor im Wechselunterricht, die Klasse 10 hat - wie gewohnt - Präsenzunterricht.

Für alle Klassen gilt weiterhin die Maskenpflicht und der Nachweis eines negativen Coronatests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Für alle Schüler*innen besteht wie bisher auch eine Testmöglichkeit an unserer Schule!

Den Elternbrief der Schulleitung haben Sie erhalten und finden ihn noch einmal hier.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 6. Mai 2021

Liebe Eltern,

nachstehend der Brief der Schulleitung an Sie zu den neuen Regelungen des Schul- und Unterrichtsbetriebs ab 6. Mai 2021.

Hiernach werden die Klassen 7 - 9 in Gruppen eingeteilt und gehen in den Wechselunterricht - die Bekanntgabe der Gruppeneinteilung erfolgt in den nächsten Tagen durch die jeweiligen Klassenbetreuer. 

Bitte beachten Sie hierzu den Brief der Schulleitung im nachstehenden download.

Viele Grüße

Heinz-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Ab morgen, Mittwoch den 28. April gilt Wechselunterricht für Kl. 10

Liebe Eltern,

aufgrund der 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift im Werra-Meißner-Kreis die "Notbremse": Dies bedeutet, dass die Klasse 10 ab Mittwoch, 28. April 2021 in den Wechselunterricht geht.

Für alle anderen Klassen bleibt es wie gehabt: Klasse 1 - 6 hat nach wie vor Wechselunterricht, die Klassen 7 - 9 sind im Homeschooling.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Klaus-Reineberg                          Heinz-Peter Gumpricht
Schulleitung                                         Geschäftsführung

 


Neue Regelungen für Kindergarten und Schule durch die "Notbremse"

Liebe Eltern,

die sog. „Notbremse“ ist am 23. April in Kraft getreten.

Die damit einhergehenden gesetzlichen Regeln gelten ab dem 24. April befristet bis max. zum 30. Juni 2021. Die Regeln gelten automatisch, wenn in Kreisen die jeweiligen 7-Tage-Inzidenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten werden. Ab dem übernächsten Tag müssen die Regeln dann umgesetzt werden.

Sie werden zurückgenommen, sobald im Kreis 5 Tage nacheinander der 7-Tage-Inzidenzwert unter dem festgelegten Schwellenwert liegt. Dann müssen die Regeln ebenfalls am übernächsten Tag wieder aufgehoben werden.

Wie sehen die Regeln für die Schule nun konkret aus?

  1. Für Schulen gilt der neue Inzidenzwert von 165. In Kreisen, die seit 3 Tagen über diesem Wert liegen, müssen die Schulen ab dem übernächsten Tag geschlossen bleiben.
  2. Bei einem Inzidenzwert von 100 bis 165 dürfen alle Jahrgänge in den Wechselunterricht gehen. Dies gilt auch für die Schüler*innen der Klassen 7-9,aber erst ab dem 6. Mai!
  3. Für Abschlussklassen gilt eine Ausnahme: Sie dürfen auch bei einer Inzidenz von 165 in die Schule kommen. Allerdings werden sie auch künftig generell im Wechsel unterrichtet.
  4. Unabhängig davon bleibt eine Notbetreuung für Grundschulkinder erlaubt, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, beide Eltern arbeiten gehen, dies aus Gründen des Kindeswohls oder wegen eines Härtefalls notwendig ist.
  5. Schüler*innen sowie Lehrkräfte müssen sich außerdem zweimal pro Woche testen. Nur bei negativen Testergebnis dürfen sie am Präsenzunterricht teilnehmen.
  6. Wie gehabt gilt die Maskenpflicht für Lehrer*innen und Schüler*innen sowie die bereits bekannten AHA-L-Regeln.

Was bedeutet die Notbremsenregelung für den Kindergarten?

Ab dem 24. April gilt:

  1. Kindergärten sind ebenso wie die Schulen ab einer Inzidenz von 165 (3 Tage nacheinander) zu schließen. Es darf nur noch eine Notbetreuung angeboten werden. Diese gilt für Alleinerziehende und Eltern, die beide berufstätig sind. Sie müssen dazu eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Außerdem gibt es Ausnahmen für Härtefälle.
  2. Verpflichtende Corona-Tests für Kindergartenkinder gibt es auch weiterhin nicht. Jedoch können wir als Träger des Kindergartens Schnelltests zur Verfügung stellen.
  3. Für Erzieher*innen gilt weiterhin von Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende eine Maskenpflicht.

Liebe Eltern, bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der neuen Regelungen in Kindergarten und Schule wegen des Organisationsbedarfs Zeit braucht. Sie erhalten für die konkrete Umsetzung eine gesonderte Mitteilung von der Kindergartenleitung und der Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

H.-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus in Schulen

Liebe Eltern,

es gibt wichtige Neuigkeiten aus dem Hessischen Kultusministerium. Nach den Osterferien können wir den Kindern in der Schule freiwillige, kostenfreie Selbsttests anbieten.

Für die Durchführung des Selbsttests benötigen wir Ihre Einwilligung. Bitte beachten Sie auch die dazugehörende Datenschutzinformation. Beides erhalten Sie heute als Anhang zu diesem Schreiben.

Mit der Einwilligungserklärung stimmen Sie der Durchführung von Antigen-Selbsttests zu und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.

Bitte geben Sie ihren Kindern die beigefügte Einwilligungserklärung nach den Osterferien mit, sodass die Testungen möglichst bald beginnen können.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken.

Für Rücksprache stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Freie Waldorfschule Werra-Meißner

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung

download Datenschutzinformation
download Einwilligungserklärung


Einladung zur Online-Infoveranstaltung für neue Erstklässler

Kennenlernen per Videokonferenz

Liebe interessierte Eltern der neuen 1. Klasse,

wir möchten Sie als Eltern der neuen Erstklässler gerne am Mittwoch, 21. April 2021 um 18:00 Uhr zur ersten Kennenlern-Veranstaltung per Videokonferenz einladen.

Wenn Sie daran interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Anmeldung im Sekretariat
telefonisch unter 05651-754396 oder per E-Mail an sekretariat@waldorf-eschwege.de

Ihre

Freie Waldorfschule Werra-Meißner


Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 22. März 2021

Kein weiterer Öffnungsschritt vor den Osterferien

 

Liebe Eltern,

entgegen den Planungen wird es ab dem 22. März 2021 keinen weiteren Öffnungsschritt geben. Das bedeutet:

  • in den Jahrgangsstufen 1 - 6 bleibt es beim Wechselunterricht
  • die Jahrgangsstufen 7 - 9 werden wie bisher im Distanzunterricht beschult
  • Präsenzunterricht gibt es nur für die Kl. 10

Weiterhin gibt es eine Notbetreuung für die Schüler*innen der Klassen 1 - 6.

Bitte beachten Sie den bereits an Sie versandten Brief der Schulleitung. Auch wir bedauern, dass aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen die geplanten Öffnungsschritte zurückgenommen werden mussten.

Mit freundlichen Grüßen

H.-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Planung für den Unterricht bis zu den und nach den Osterferien 2021

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

heute möchte ich Sie über die Planungen des Hessischen Kultusministeriums für den weiteren Schul- und Unterrichtsbetrieb informieren:

Ab Montag, den 22. März 2021 gilt:

  • Der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 – 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt.
  • Neu hinzu kommt Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 7 – 9, wobei für jede Schülerin und jeden Schüler an mindestens 1 Tag pro Woche eine Präsenzzeit stattfinden soll.
  • Die Klasse 10 bleibt im Präsenzunterricht.

Ab Montag, den 19. April 2021 gilt:

  • Die Jahrgangsstufen 1 – 4 kehren wieder in den (eingeschränkten) Regelbetrieb zurück, das heißt Unterricht an jedem Schultag.
  • Die Klassen 5 – 9 werden im Wechselmodell in geteilten Klassen unterrichtet
  • Die Klasse 10 hat – wie bisher – Präsenzunterricht

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Corona-Einrichtungsschutzverordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, nach Möglichkeit eine medizinische Maske. Dies gilt nicht für Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasenbedeckung tragen können. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, die eine medizinische Begründung enthalten muss und außerdem den Zeitraum der Befreiung sowie die Art der Maske bzw. Bedeckung benennen muss, die nicht getragen werden kann.  

Details für die konkrete Umsetzung der Planungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben der Schulleitung.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres vorbehaltlich des Infektionsgeschehens.

Mit freundlichen Grüßen

H.-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Angebot Online-Veranstaltung: Kindern helfen, in der digitalen Welt gesund aufzuwachsen.

Bildungsziel Medienmündigkeit: Freie Waldorfschule Frankfurt bietet Online-Veranstaltung an

 

Liebe Eltern, 

wir möchten Sie auf eine interessante Veranstaltung der Freien Waldorfschule Frankfurt hinweisen:

Online-Live-Event am Freitag, 19.02.2021 um 18 Uhr

Präsentation des Medienkonzepts der Schule mit Impulsvortrag von Herrn Prof. Dr. Edwin Hübner zum Thema Bildungsziel Medienmündigkeit: Kindern helfen, in der digitalen Welt gesund aufzuwachsen.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten.
Die Einwahldaten zur Veranstaltung werden auf der Homepage der Schule in den nächsten Tagen veröffentlicht: https://waldorfschule-frankfurt.de/

 


Telefonberatung statt Tag der offenen Tür

Ein offenes Ohr für Fragen zum Wechsel an die Waldorfschule

Offenes Ohr statt offener Tür

Leider muss ja wegen der Corona-Beschränkungen jeglicher persönlicher Kontakt begrenzt werden, so dass der für diesen Samstag geplante Tag der offenen Tür in der üblichen Weise nicht stattfinden kann. Stattdessen bieten die Schulleitung und die Lehrer*innen der Freien Waldorfschule Werra-Meißner ihre offenen Ohren für jegliche Fragen zum Übergang an die Waldorfschule nach der vierten Klasse, oder als Quereinsteiger, wie auch zur Einschulung der Erstklässler für das neue Schuljahr an.

Am Samstag, den 20. Februar von 11 bis 13 Uhr steht das Kollegium für Telefongespräche zur Verfügung. Sollte dieses Gesprächsangebot nicht wahrnehmbar sein, kann selbstverständlich ein persönlicher Termin mit einer Lehrkraft wochentags über das Schulbüro vereinbart werden.

Die Freie Waldorfschule Werra-Meißner ist eine junge, kleine, einzügige Schule mit zur Zeit 10 Klassen. Die persönliche Betreuung des Einzelnen und die Förderung des Gemeinschaftserlebens werden großgeschrieben. Ein Quereinstieg ist möglich. Die ökologische Erziehung durchzieht wie ein "Grüner Faden" den Lernalltag, bereits im Kindergarten beginnend, bis zu den staatlichen Abschlüssen in der 10. Klasse. Getreu unserem Motto "Erlebt. Erlernt.", wirkt sich das handlungsorientierte Lernen harmonisierend auf die Heranwachsenden aus und befähigt sie, respektvoll mit unserer Natur und Umwelt umzugehen und Verantwortung für das eigene Handeln im Hinblick auf die Zukunft zu übernehmen.

Telefonsprechstunden am Samstag, den 20.2.2021 von 11 - 13 Uhr: 0 56 51/75 43 96 (Schulbüro im Alten Bahnhof).


Distanzunterricht vom 09.02.- 12.02.2021

Liebe Eltern der 1.-6. Klasse,
liebe Eltern der 10. Klasse,

aufgrund der angespannten Witterungslage, welche den Schüler*innen-Transport im Werra Meißner Kreis erschwert
sowie kaum umzusetzende Einhaltung der Lüftungsempfehlung bei zum Teil zweistelligen Minusgraden,
hat das Schulamt die Empfehlung ausgesprochen, alle Schüler*innen im Distanzunterricht
zu beschulen.

Ganz konkret für die Klasse 10 bedeutet es, dass die Schüler*innen Onlineunterricht und zu bearbeitende
Aufgaben erhalten werden. Ihr Klassenbetreuer, Herr Buchholz, wird sich mit Ihnen zeitnah in
Verbindung setzen. Bitte auch „schoolfox“ als Informationsquelle nutzen. Für die 10. Klasse wird es
keine Notbetreuung geben.

Für die Klassen 1-6 heißt das, jede*r Schüler*in soll, wenn irgendwie möglich, zu Hause bleiben. Es
wird eine Notbetreuung von 07:15 Uhr bis 13:00 Uhr im Alten Bahnhof eingerichtet. Das Angebot der
Notbetreuung soll bitte nur im tatsächlichen Bedarfsfall wahrgenommen werden, um ein sicheres Miteinander
in reduzierten Gruppen zu ermöglichen.

Wenn Sie von dem Angebot Gebrauch machen müssen, bitten wir um eine Anmeldung über das Sekretariat
bis heute 18 Uhr, damit eine Planung erfolgen kann.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken.

Für Rücksprache stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Freie Waldorfschule Werra-Meißner

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung


Liebe Eltern der Klassen 1-6,
liebe Eltern der 10. Klasse,

wie eben bekannt wurde, wird morgen Montag, 08.02.2021 der Präsenzunterricht aller Schulen im Werra- Meißner-Kreis ausfallen. Es wird eine Notbetreuung in der Schule geben, für Eltern die keinerlei Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu lassen.

Bitte beachten Sie die nachfolgende Pressemitteilung des Landrates Reuß.

Vielen Dank für ihr Mitwirken.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung

 

Präsenzunterricht an den Schulen des Werra-Meissner-Kreises fällt am Montag aus

 Liebe Eltern,

aufgrund der Wetterlage und erheblichen Schneefälle und Schneeverwehrungen findet am Montag, 9. Februar 2021, im Werra-Meißner-Kreis kein Präsenzunterricht für alle Schulformen statt.

In Abstimmung zwischen dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt wurde diese Entscheidung getroffen. Wie die Leiterin des Staatlichen Schulamtes für den Werra-Meißner-Kreis, Frau Anita Hofmann, und Landrat Stefan Reuß als Schuldezernent mitteilen, werden die Schulleitungen, Sekretariate, Hausmeister und Busunternehmen umgehend informiert.

Die Schulleitungen werden darüber hinaus über die inzwischen bekannten Schulportale und Kommunikationswege mit den Schülerinnen und Schülern und Eltern Kontakt aufnehmen sowie jeweils veranlassen, dass die Lehrerinnen und Lehrer eventuelle Distanz- und Homeschooling informieren.

„Wir sind uns einig, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte absolute Priorität hat, daher wollen wir sie nicht unnötig Gefahren aussetzen. Über den Fortgang am kommenden Dienstag werden wir – in Abhängigkeit der Wetterlage - zeitnah informieren,“ so Hofmann und Reuß wörtlich.   


Aktuelle Information aus dem Hessischen Kultusministerium über den kommenden Schul- und Unterrichtsbetrieb

Liebe Eltern,

aufgrund einer aktuellen Information aus dem Hessischen Kultusministerium möchten wir Sie über den kommenden Schul- und Unterrichtsbetrieb bis Mitte Februar 2021 informieren.

Danach ändert sich für die Schulen bis zum 14. Februar 2021 nichts Grundlegendes.

Nachstehend für Sie in der Übersicht, welche Regelungen für die Klassen 1 bis 10 gelten:

Jahrgangsstufen 1 bis 6

  • Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
  • In der Schule findet möglichst im Rahmen der verlässlichen Schulzeit Präsenz-unterricht statt, der sich inhaltlich am Distanzunterricht orientiert. Grundlage ist hierbei die Stundentafel.
  • Die ganztägigen Angebote können in festen Gruppen weiterhin in der Schule durchgeführt werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, können weiterhin die Betreuungsangebote der Schulträger wahrnehmen,

Alle Jahrgangsstufen ab der Jahrgangsstufe 7

  • Der Distanzunterricht tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.
  • Ganztagsangebote bleiben weiterhin ausgesetzt.
  • Betriebspraktika an den allgemein bildenden Schulen bleiben bis zum Beginn der Osterferien (1. April 2021) ausgesetzt.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Ab-sprache mit den Eltern in der Schule sichergestellt werden.
  • Für Kinder mit der Förderschulform Lernen gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für allgemeine Schulen.

Unterricht in den Abschlussklassen

  • wird weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt.
  • Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.
  • Das gilt auch für die Abschlussjahrgänge in Ersatzschulen.

Schulfahrten

Mehrtägige Schulfahrten in alle Zielgebiete bleiben bis zu den Osterferien 2021 untersagt.

Kinderbetreuung: Kinderkrankengeld und Entschädigungsanspruch

  • Ab dem 5. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte, die z.B. wegen der Aussetzung der Präsenzpflicht ihre Kinder betreuen müssen, einen Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend machen. Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen und dazu eine Bescheinigung der Schule vorlegen.
  • Auf Verlangen der Eltern sind die Schulen dazu verpflichtet, eine Bescheinigung zu erstellen: hier pdf zum download

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Gumpricht                                   Katja Klaus
Geschäftsführung                                           Schulleitung
       


Zusätzliche Kinderkrankentage

10 zusätzliche Kinderkrankentage pro Elternteil

 

Liebe Eltern,

die Bundesministerien und die Koalitionsfraktionen haben sich am 12.01.2021 auf eine Regelung für zusätzliche Kinderkrankentage für das Jahr 2021 geeinigt (Gesetz zur befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie).

Demnach werden 10 zusätzliche Kinderkrankentage pro Elternteil und pro Kind gewährt. Das bedeutet: Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Kind 20 Kinderkrankentage beantragen und erhalten auch für diesen Zeitraum das Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherten Alleinerziehenden stehen 40 Tage pro Kind zu. Ersetzt werden 90 Prozent des Nettogehalts. Die Eltern können den Anspruch bei ihren jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen geltend machen, um den Lohnausfall erstattet zu bekommen.

Weitere und nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt pdf zum download.

Bei Bedarf können Sie eine entsprechende Bescheinigung durch die Kindergartenleitung und/oder für die Schule im Sekretariat erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Schulbetrieb bis zum 31.01.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich in den Medien verfolgt haben, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. Das hat auch Auswirkungen auf unser Schulleben.

Es gelten ab Montag, 11.01.2021 folgende Regelungen für unsere Klassen:

Klasse 1-6

Im Zeitraum vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 wird, wie an den Tagen vor den Weihnachtsferien, die Präsenzpflicht für die Schüler ausgesetzt. Wenn möglich sollen die Kinder zu Hause betreut werden, um eine Eindämmung des Pandemiegeschehens zu ermöglichen.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, teilen Sie es uns bitte anhand des Formulars mit, dass Ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt.  pdf zum download

Ihre Entscheidung bitte ich Sie unserer Schule auf dem üblichen Weg (Sekretariat/Klassenlehrer) umgehend mitzuteilen, um die Unterrichtsorganisation möglichst zeitnah klären zu können.

Sollte sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind an- oder abzumelden. Wir bitten Sie, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen in der Schule bekanntzugeben (mit Hilfe des Formulars). Eine An- und Abmeldung erfolgt immer wochenweise, ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht innerhalb einer Woche ist nicht möglich!

Klasse 7-9

Bis zum 31.01.2021 bleiben alle Schüler dieser Jahrgangsstufen zu Hause und erhalten Aufgabenpakete und Videounterricht. Genaueres erfahren Sie zeitnah über die jeweiligen Klassenbetreuer.

Klasse 10

Als Abschlussklasse erhält die 10. Klasse weiterhin Präsenzunterricht. Hier gelten die AHA- Regeln, also Maske und Abstand. Weitere Informationen werden durch den zuständigen Klassenbetreuer bekannt gegeben.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken.

Für Rücksprache stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Freie Waldorfschule Werra-Meißner

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung

 


Schulen bleiben offen - aber: Präsenzpflicht ist aufgehoben

Schulbetrieb in den kommenden Tagen

 

Liebe Eltern,

Sie alle konnten in den vergangenen Tagen verfolgen, wie sich die Infektionszahlen weiter erhöht haben. Bislang ist es nicht gelungen, die zweite Coronawelle zu brechen. So haben sich am Sonntag die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verständigt, welche auch den Schulbetrieb betreffen.

Mit Disziplin der gesamten Schulgemeinde und strengen Hygienekonzepten haben wir den Präsenzunterricht in unserer Schule seit Schuljahresbeginn komplett aufrechterhalten können. Jetzt sind zur nachhaltigen Eindämmung der Pandemie besondere Maßnahmen gefordert, über die wir Sie heute informieren müssen.

Bis zum letzten Schultag, Freitag, den 18.12.2020, gilt Folgendes:

Heute und am Dienstag, den 15.12.2020 findet der Unterricht sowie die Betreuung nach Plan statt.
Ab Mittwoch, den 16.12.2020, gilt folgende Regelung:
Schülerinnen und Schüler sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden.

Die Präsenzpflicht wurde von der Regierung aufgehoben. Ihre Kinder können mit Arbeitsaufträgen bis einschließlich Freitag von zu Hause aus arbeiten (Distanzunterricht). In jedem Fall muss die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule bis morgen, Dienstag, den 15.12.2020, der Schule mitgeteilt werden. Dafür verwenden Sie bitte das beigefügte Formblatt pdf zum download. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage einheitlich. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.

Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien

Der erste Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Sollte sich aufgrund des Infektionsgeschehens etwas ändern, informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Homepage.

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung


Betrieb des Kindergartens auf ein Minimum reduzieren

Appell an die Eltern: ab 16.12.2020 Betreuungsangebote nur nutzen, wenn es absolut notwendig ist!

 

Liebe Eltern,

wie Sie aus den Medien und dem Brief vom Sozialministerium entnommen haben, sollen alle Kindertageseinrichtungen ihren Betrieb auf ein Minimum reduzieren. Das wird auch in unserem Kindergarten ab Mittwoch, dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 umgesetzt.

Die geplanten Weihnachtsferien bleiben bestehen!

Wir bieten Betreuung für die Kinder an, deren berufstätige Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Verbunden mit der Bitte, dass Eltern gut überlegen, ob sie das Betreuungsangebot wirklich nutzen, da wir gemeinsam die Kontakte auf das Minimalste reduzieren wollen!

Für unsere Personalplanung wäre es uns eine große Hilfe, wenn Sie zeitnah den Betreuungsbedarf für Ihr Kind rückmelden, dafür benutzen Sie bitte das nebenstehende Formular pdf zum download

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2021!

Mit freundlichen Grüßen
K. Manegold


Maskenpflicht im Unterricht für die Klassen 5 - 10

Maskenpflicht wird ab dem 2. November verschärft

 

Liebe Eltern,

wie Sie bereits durch die Medien erfahren haben, schreibt der neue Erlass des Kultusministeriums Hessen vor, dass die Schüler*innen der 5. - 10. Klasse auch während des Präsenzunterrichts ab Montag, den 2.11.2020 den Mund-Nasen-Schutz tragen müssen (https://kultusministerium.hessen.de).

Wir möchten Sie bitten, Ihrem Kind täglich mindestens zwei hygienisch einwandfreie Masken mitzugeben, um ein Wechseln der Masken zu ermöglichen.

Bitte besprechen Sie mit lhrem Kind, wie wichtig das Tragen der Masken und die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten - Hände waschen - Atemmaske tragen) ist. 

Gesichtsvisiere/Minivisiere sind ab sofort verboten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder, die von der Maskenpflicht befreit sind, ein Attest des Arztes vorlegen müssen, welches nicht älter als 3 Monate ist. Unsere Schule ist in der glücklichen Lage, versetzte Pausenzeiten anbieten zu können, in denen die Schüler innerhalb des Klassenverbandes an der frischen Luft den Mund-Nasen-Schutz abnehmen können.

Wir wissen, dass die kommenden Wochen eine schwierige Zeit für alle werden. Wir bitten um lhr Verständnis, bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Freie Waldorfschule Werra-Meißner

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung


Herzlich Willkommen, liebe Erstklässler!

wir wünschen euch einen guten Start an der Freien Waldorfschule Werra-Meißner und freuen uns sehr auf euch!


Information zum Schulstart

Liebe Kinder, liebe Eltern,

am Montag, 17.08.2020 starten wir in das neue Schuljahr. Coronabedingt wird alles ein wenig anders sein als gewohnt.

Mund-Nasen-Schutz:

Mit Betreten des Schulgeländes muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Kinder gehen in den ihnen zugewiesenen Klassenraum. Die Lehrer werden die Kinder empfangen. Dort waschen sie sich ihre Hände und gehen dann direkt zu ihrem Platz. Während des Unterrichts darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Beim Verlassen des Klassenraumes muss der Mund-Nasen-Schutz erneut getragen werden.

Da es versetzte Pausenzeiten geben wird, ist außerhalb des Gebäudes in den Pausen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig.

Sicherheitsabstand:

Der Sicherheitsabstand von 1,5 m muss weiterhin im Schulgebäude und beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes eingehalten werden.

Bitte beachten Sie die hier beigefügte pdf "Hygieneplan Freie Waldorfschule" pdf zum download.

Am Montag erhalten die Kinder den Stundenplan und eine Einweisung in die Hygienevorschriften und Abläufe. Für die Klassen 2-4 wird nach der 4. Stunde Unterrichtsende sein (11:20 Uhr). Die Betreuung findet wie gewohnt statt, jedoch werden wir in der ersten Woche noch kein Mittagessen anbieten können. Bitte denken Sie daran, den Betreuungskindern die entsprechende Verpflegung mitzugeben. Die Klassen 5-10 haben bis zur 6. Stunde (13:00 Uhr) Unterricht.

Am Dienstag, den 18.08.2020 haben die Klassen 2-4 und die 10. Klasse schulfrei.

Für Rücksprachen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bleiben Sie und ihre Lieben gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Freie Waldorfschule Werra-Meißner

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung


Besuch von Kindertagesstätten und Schulen in der COVID-19-Pandemie ab dem 17.08.2020

Empfehlung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Hessischen Kultusministeriums

Liebe Eltern,

die gemeinsame Erklärung der beiden Ministerien soll mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen geben.

Beiliegende Handreichungen bitte ich Sie zu beachten: pdf zum download

Grundsätzlich gilt: Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Kindertageseinrichtung bzw. Schule. Ein Besuchsverbot gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19-typische Symptome auftritt:

  • trockener Husten
  • Fieber (ab 38 Grad)
  • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns

Die beiden Ministerien verweisen an dieser Stelle darauf, dass Kinder, die nur einen Schnupfen haben, trotzdem Kindergarten und Schule besuchen dürfen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist kein Ausschlussgrund!

Auch gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung bzw. die Schule uneingeschränkt besuchen.

Ich wünsche uns allen einen guten Start in die vor uns liegende Zeit.

Viele Grüße

Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Start in das neue Schuljahr 2020/ 2021

Liebe Eltern,

Ziel für das kommende Schuljahr ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebs an unserer Schule. Das heißt:

  • Der Präsenzunterricht findet wieder an 5 Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler statt.
  • Die bisher geltende Begrenzung der Gruppengröße muss nicht mehr eingehalten werden, der Unterricht findet wieder in der üblichen Klassenstärke statt.

ABER: Es ist ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen!

Bestimmte Hygienemaßnahmen werden deshalb weiterhin unumgänglich sein:  

  • Sorgfältige Händehygiene
  • Wahrung eines angemessenen Abstandes
  • Regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Unterrichtsräume
  • Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung innerhalb der Unterrichtsräume

Nur in Ausnahmefällen gibt es noch eine Befreiung vom Präsenzunterricht. Grundlage ist immer ein ärztliches Attest. Dieses muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit Corona die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.

Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Haushalt leben.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Wir wünschen allen ein schönes Johannisfest "Diesmal anders"!


Öffnung der Grundschule ab dem 22. Juni

Weitgehender Normalbetrieb an der Grundschule

 

Liebe Eltern,

ab dem 22. Juni 2020 gilt für die hessischen Schulen, dass der tägliche Präsenzunterricht für alle Jahrgänge der Grundschule wiederaufgenommen wird. Dabei soll der Unterrichtsvormittag mindestens vier Zeitstunden für die Klassen 1 und 2 sowie fünf Zeitstunden für die Klassen 3 und 4 abdecken.

Jede Klasse nutzt mit demselben Lehrpersonal einen fest zugewiesenen Raum und bildet eine konstante Lerngruppe. So wird es möglich, das Abstandsgebot aufzuheben. Gleichwohl gelten auch innerhalb dieser Gruppen weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.

Folgende Änderungen ergeben sich somit ab 22. Juni 2020:

  • Wiederaufnahme einer Fünf-Tage-Woche für alle Schüler*innen der Jahrgänge 1 – 4 an unserer Grundschule
  • Wegfall der Notfallbetreuung für alle Schüler*innen der Jahrgänge 1 - 4
  • Wiederaufnahme der Nachmittagsbetreuung für dort angemeldeten Schüler*innen der Jahrgänge 1 – 4
  • Für die Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Notfallbetreuung bis zu den Sommerferien (also bis 3. Juli) fortgeführt.

Die Schulbesuchspflicht/Unterrichtsteilnahmepflicht wird bis zu den Sommerferien ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder ob es weiterhin zu Hause lernen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Rückkehr zum Regelbetrieb im Waldorfkindergarten

Liebe Eltern,

gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat die Hessische Landesregierung beschlossen, ab dem 6. Juli den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzunehmen, das heißt, dass mit dem 6. Juli nun das Betretungsverbot und damit für die Kita auch die Notbetreuungsliste wegfällt.

Ab dem 6. Juli ist der Waldorfkindergarten grundsätzlich wieder für alle Kinder offen, soweit es das lokale Infektionsgeschehen zulässt:

  • Alle Eltern können ihre Kinder wieder im gewohnten Umfang betreuen lassen!
  • Für Kinder mit Krankheitssymptomen und Kinder, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, besteht weiterhin ein Betretungsverbot.
  • Es gelten weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Ab 2. Juni eingeschränkter Regelbetrieb im Kindergarten

Liebe Eltern,

mit dem eingeschränkten Regelbetrieb im Kindergarten sollen wieder mehr Kinder Zugang zur Betreuung in den Kindergärten bekommen.

Wie viele Plätze mehr vom 2. Juni an unter Einhaltung von Hygieneregeln zur Verfügung gestellt werden können, hängt im Wesentlichen von den Rahmenbedingungen (Raum- und Personalkapazitäten) ab.

Zwar ist es Ziel, möglichst vielen Kindern die Betreuung in den Kindergärten wieder zu ermöglichen, jedoch setzen die unverändert gebliebenen Hygienevorschriften dieser Absicht enge Grenzen. Nach wie vor wird es nicht möglich sein, allen Eltern die gewünschte Betreuung zur Verfügung stellen zu können. Die Betreuung wird weiterhin nur in begrenztem Umfang stattfinden können.

Über Einzelheiten zum eingeschränkten Regelbetrieb werden Sie rechtzeitig vom Kindergarten informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts für alle Schüler*innen

Liebe Eltern,

nachdem die Abschlussklassen bereits am 27. April wieder in die Schule zurückkehren konnten, wird die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebes in mehreren Schritten erfolgen. Unter Einhaltung und Berücksichtigung entsprechender Hygiene- und der Abstandsregeln wird der Präsenzunterricht in der Schule

  • am 18. Mai für die Klassen 4-9 und
  • am 2. Juni für die Klassen 1-3

eingeschränkt  wieder beginnen.

Ein regulärer Unterrichtsbetrieb, wie Sie ihn aus Zeiten vor der Corona-Krise kannten, wird jedoch nicht angeboten werden können. Mindestens bis zum Ende des Schuljahres wird der Unterricht aus einem Wechsel von Präsenztagen in der Schule und unterrichtsersetzenden Lernsituationen, also Hausunterricht (Homeschooling), bestehen.

Über Einzelheiten zum Schulstart in den jeweiligen Klassen werden Sie rechtzeitig von der Schule informiert.

Auch wenn zukünftig wieder alle Schüler*innen an einzelnen Tagen in die Schule gehen können, wird während der schrittweisen Öffnung der Schule die Notbetreuung für die in systemrelevanten Berufen tätigen Eltern aufrechterhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht


Kindergartengebühren für nicht betreute Kinder werden auch im Mai 2020 ausgesetzt

Liebe Eltern des Kindergartens,

im Einklang mit der Entscheidung des Magistrats der Stadt Eschwege hat sich der Vorstand dazu entschlossen, auch im Monat Mai 2020 die Kindergartenbeiträge für nicht betreute Kinder auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)

 


4 Stufen bis zur Wiedereröffnung des Kindergartens

Liebe Eltern,

die aktuell bestehende Notbetreuung wird ab dem 11. Mai noch einmal stufenweise erweitert. Grundlage hierfür ist ein von der Landesregierung vorgegebener 4-Stufen-Plan zur Wiedereröffnung der Kindergärten. Dieser sieht wie folgt aus:

  1. Stufe:   Notbetreuung (aktuelle Situation)
  2. Stufe:   erweiterte Notbetreuung (beginnt am Montag, 11. Mai)
  3. Stufe:   eingeschränkter Regelbetrieb (beginnt ab 2. Juni)
  4. Stufe:   Wiederaufnahme des Regelbetriebs (noch kein konkreter Termin vorhanden).

Durch diesen 4-Stufen-Plan soll bis zu den Sommerferien sichergestellt werden, dass jedes Kind, das am Übergang zur Schule steht, vor dem Ende der Kindergartenzeit noch einmal den Kindergarten besuchen kann. Sicher ist jedoch auch, dass beim eingeschränkten Regelbetrieb nicht alle Kinder gleichzeitig  den Kindergarten werden besuchen können.

Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand und werden Sie weiterhin rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Wiederaufnahme des Schulbetriebs? - Nicht vor dem 11. Mai 2020!

Liebe Schulgemeinschaft,

gemäß einer Mitteilung des Staatlichen Schulamtes für den Werra-Meißner-Kreis ist nicht zu erwarten, dass weitere Lerngruppen (auch nicht die Grundschulklasse 4!) vor dem 11. Mai den regulären Schulunterricht wieder aufnehmen werden. Ob und wann es eine Ausweitung des schulischen Angebotes geben wird, wird am 6. Mai 2020 bundesweit beraten und erst danach ist mit länderspezifischen Regelungen zu rechnen.

Für die Freie Waldorfschule Werra-Meißner heißt das, dass nur unsere Abschlussklasse 10 weiterhin Präsenzunterricht (Prüfungsvorbereitungen) in den Räumen der Schule haben wird.

Alle anderen Klassen werden wie bisher durch ihre Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen mit Unterrichtsmaterialien versorgt.

Das Angebot der Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Der Kindergarten bleibt vorerst bis zum 10. Mai geschlossen

  • Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
  • Der Personenkreis der Berechtigten für eine Kindernotbetreuung wird erneut erweitert. Berechtigt sind nunmehr u.a. Schulleitungen,-Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Unterrichts… befasst sind.
  • Die Gruppengröße in der Notbetreuung bleibt weiterhin bei 5 Kinder pro Gruppe, sodass maximal 10 Kinder im Kindergarten betreut werden können.
  • Eine vorherige Anmeldung zur Notbetreuung ist weiterhin über das hier hinterlegte Formular notwendig pdf zum download

Kein Unterrichtsbeginn für Klasse 4 am 27.04.2020

Grundschulen bleiben für Viertklässler auch in der kommenden Woche geschlossen!

 

Liebe Schulgemeinschaft,

der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am heutigen Freitagmittag überraschend beschlossen, dass die Grundschulen grundsätzlich bis zum 3. Mai geschlossen bleiben.  Das heißt, dass es für die Schüler*innen der 4. Klasse ab dem 27.04. noch keinen Unterricht geben wird!

Nicht betroffen von dieser Entscheidung ist der Unterrichtsbeginn für unsere Abschlussklasse 10, für deren Schüler*innen der Unterricht wie geplant am Montag, den 27.04.2020 um 07:45 wieder losgeht.

Ebenso unberührt von dieser Entscheidung bleibt die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen an unserer Schule, sie findet also unverändert statt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist nachzulesen unter: Link

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
H.-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Infoschreiben des Hessischen Kultusministeriums Hygieneplan für die Schulen in Hessen

Liebe Schulgemeinschaft,

beiliegende Information zum Hygieneplan Corona in Hessen geben wir Ihnen bekannt und bitten Sie, uns bei der Einhaltung der Vorgaben und Empfehlungen nach allen Kräften zu unterstützen. Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Inhalte dieses Hygieneplans und sensibilisieren Sie Ihre Kinder für die entsprechende Umsetzung und Einhaltung der dortigen Maßnahmen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
H.-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)

pdf zum download Umgang mit Masken
pdf zum download Hygieneplan


Aktueller Stand zur Corona-Pandemie für Schule und Kindergarten

1. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Ab dem 27. April wird der Schulbetrieb schrittweise wiederaufgenommen.

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

  • Für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen (…)
  • Für … die 10. Jahrgangsstufe der (…) integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen.

Geplant ist, dass weitere Jahrgangsstufen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen.

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler:

  1. Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort und soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
  2. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden.
  3. Der Unterricht sollte i.d.R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika

Bis zum Beginn der Herbstferien entfallen neben Klassenfahrten auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte (z. B. die Hoftage auf dem Hofgut Weiden für die Klassen 3 und 4).

Grundsätzlich gilt weiterhin:

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

 

2. Der Kindergarten bleibt zunächst bis zum 3. Mai weiterhin geschlossen

  • Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
  • Der Personenkreis der Berechtigten für eine Kindernotbetreuung wird erweitert u.a. auf berufstätige Alleinerziehende. Die alleinerziehende Person muss berufstätig sein, sich also in einem aktiven Arbeitsverhältnis befinden.
  • Die Gruppengröße in der Notbetreuung darf weiterhin 5 Kinder nicht überschreiten, sodass wir aktuell maximal 10 Kinder im Kindergarten betreuen dürfen.
  • Eine vorherige Anmeldung zur Notbetreuung ist weiterhin über das hier hinterlegte Formular notwendig pdf zum download

Erweiterte Notbetreuung an KiGa und Schule

Kindernotbetreuung in den Osterferien und erweiterte Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Liebe Eltern,

sowohl das Hessische Kultusministerium als auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration haben alle Kindergärten und Schulen angewiesen, auch eine Kinderbetreuung in den Osterferien anzubieten. Die Anmeldung hierfür erfolgt – wie bisher – über das Anmeldeformular zur Notbetreuung. pdf zum download

Zusätzlich wird es eine erweiterte Notbetreuung in der Zeit bis zum 19. April 2020 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen geben; diese ist auf Personengruppen wie Rettungsdienste und in der Gesundheitsvorsorge beschränkt und soll die absolute Ausnahme darstellen. Also nur dann, wenn eine Kinderbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden kann.

Zudem gilt, dass beide Elternteile in Schlüsselberufen der Risiko-Infrastruktur an diesen Tagen tätig sein müssen. Dies gilt gleichermaßen für alleinerziehende Sorgeberechtigte. Das Anmeldeformular hierfür finden Sie im nachstehenden download und gilt sowohl für zu betreuende Kinder der Schule als auch für Kinder des Kindergartens.

pdf zum download

Wir bitten Sie herzlich, dass Sie uns sowohl den Betreuungsbedarf für die Osterferien als auch im besonderen Maße für die erweiterte Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen so früh wie möglich anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Gumpricht
Geschäftsführung


Kindergartengebühren für nicht betreute Kinder werden befristet im April 2020 ausgesetzt

Liebe Eltern,

in diesen für alle Menschen unruhigen und belastenden Zeiten sind viele von Ihnen in besonderer Weise gefordert: Diejenigen Familien, die nicht den sog. „systemkritischen“ Berufsgruppen angehören, haben keinerlei Anspruch auf Betreuung ihres Kindes in einer sog. Notgruppe in den Kindergärten und Kindertagesstätten.

Auch wenn durch die Kindergartenschließung aktuell keine direkte Gegenleistung (Betreuung) erfolgt, sind Sie grundsätzlich zur Zahlung der Kindergartenbeiträge verpflichtet.

Nun ist im Einvernehmen mit allen Trägern von Kindergärten und Kindertagesstätten vereinbart worden, die Kindergartenbeiträge zunächst befristet für den Monat April 2020 auszusetzen. Dies gilt für Eltern, deren Kinder nicht in einer Notbetreuung sind!

Ich freue mich, dass wir Sie in diesen belasteten Zeiten durch diese Maßnahme ein bisschen entlasten können.

Mit freundlichen Grüßen
Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V.
Heinz-Peter Gumpricht (Geschäftsführung)


Anträge auf Notbetreuung - AKTUALISIERUNG VOM 23.03.2020

Liebe Eltern,

sofern Sie  einen Notbetreuungsplatz für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, finden Sie sowohl den Antrag auf Notbetreuung für den Kindergarten als auch für die Schule als beigefügte pdf. Neben dem Antrag auf einen Notbetreuungsplatz benötigen Sie auch immer eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Hier: Antrag und Bescheinigung Arbeitgeber für Notbetreuung Kindergarten und Schule (gültig ab 23.03.2020):

pdf zum download

Wenn Sie einen Platz in der Notbetreuung der Schule in Anspruch nehmen möchten, bitten wir um eine vorherige Anmeldung im Sekretariat.
 


Erreichbarkeitszeiten der Pädagog*innen

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

für Fragen zu Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben stehen euch die Pädagog*innen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Einige von Ihnen / euch haben bereits Kontakt zu einigen Lehrer*innen. Eine Erreichbarkeit ist auch unter den genannten E-Mail-Adressen gegeben:

Grundschule

 Klasse:

 Klassenlehrer*in:

 Erreichbarkeitszeiten:

 Kontaktadresse:

1

 Frau Klaus-Reineberg

 täglich von 9 – 11 Uhr

 k.klaus@waldorf-eschwege.de

2

 Frau Schmidt-Gebhardt

 täglich von 9 – 11 Uhr

 a.schmidtgebhardt@waldorf-eschwege.de

3

 Frau Wiedermann

 täglich von:   8 – 10 Uhr  +  18 – 19 Uhr

 s.wiedermann@waldorf-eschwege.de

4

 Herr Gilles

 täglich von 8 - 12 Uhr

 p.gilles@waldorf-eschwege.de

 

Sekundarstufe

 Fächer:

 Lehrer*in:

 Erreichbarkeitszeiten:

 Kontaktadresse:

 GE, GEO, DE

 Frau Klaus-Reineberg

 täglich von 9 – 11 Uhr

 k.klaus@waldorf-eschwege.de

 DE

 Frau Salzmann

-

 ch.salzmann@waldorf-eschwege.de

 Gartenbau

 Frau von Trott

-

 m.vontrott@waldorf-eschwege.de

 MA

 Herr Buchholz

 täglich von 11 – 13 Uhr

 t.buchholz@waldorf-eschwege.de

 NW

 Herr Thiel

 täglich von 8 - 11 Uhr

 a.thiel@waldorf-eschwege.de

 EN

 Frau Heisler Sansone

 täglich von 7 – 9 Uhr

 ch.heislersansone@waldorf-eschwege.de

 DE, GE

 Herr Wildberg

 täglich von 13:30 – 15.30 Uhr

 n.wildberg@waldorf-eschwege.de

 SPA

 Frau Suarez Florez

 täglich außer Mittwoch

 a.suarezflorez@waldorf-eschwege.de

 MU

 Frau Nabokow

 täglich von 9 – 11 Uhr

 i.nabokow@waldorf-eschwege.de

 GEO

 Herr Gumpricht

 täglich von 12 – 14 Uhr

 verein@waldorf-eschwege.de

 FÖ

 Frau Reiche-Martin

 täglich von 9 – 11 Uhr

 a.reichemartin@waldorf-eschwege.de

 Sport

 Herr Haase

 täglich von 10 - 17 Uhr

 j.haase@waldorf-eschwege.de


Absage aller außerschulischen Veranstaltungen, Exkursionen und Klassenfahrten

Liebe Eltern,

aufgrund des Erlasses des Kultusministeriums vom 13.03.2020 werden alle Exkursionen, Klassenfahrten, Ausflüge und Praktika bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgesagt. Ebenfalls davon betroffen sind alle Unterrichtsgänge und außerschulischen Veranstaltungen.

Das bedeutet für die einzelnen Klassen unserer Schule:

Klasse 5                keine Klassenfahrt, keine Teilnahme an den olympischen Spielen in Göttingen

Klasse 6                keine Gesteinskundeexkursionen

Klasse 7                kein Forstpraktikum

Klasse 9                kein Landbaupraktikum

Für die 8. Klasse wird auch das Theaterprojekt in diesem Schuljahr ausfallen, da ein damit einhergehender, erneuter Unterrichtsausfall für die drei Wochen der Dauerproben nicht zu vertreten ist.

Wir bedauern diese Entscheidungen und bitten um ihr Verständnis.

Katja Klaus-Reineberg
Schulleitung


Mitteilung an alle Eltern von Kindergarten und Schule

Reaktion der Landesregierung auf Corona-Virus

Liebe Eltern,

gemäß Beschluss der Hessischen Landesregierung gilt ab Montag, den 16. März 2020 bis – vorerst –  einschließlich 19. April 2020 (Ende der Osterferien) folgende Regelung für unseren Kindergarten und unsere Schule:

Der Kindergarten wird geschlossen.

Eine Betreuung gilt für Kinder von Eltern, die nachweislich in den Berufsbereichen

tätig sind und keine Alternativbetreuung ihres Kindes / ihrer Kinder organisieren können, in der Zeit von 7.30 Uhr bis max. 16.30 Uhr.

Wer nicht in den o.g. Berufen tätig ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Notfallbetreuung und muss die Betreuung seiner Kinder selbst sicherstellen

Für die Schule gilt: Ab Montag ist unterrichtsfrei!

Die Schule bleibt geöffnet und wird eine Notbetreuung in der Zeit von 7.45 Uhr – 12.00 Uhr für Kinder von Eltern anbieten, die den o. g. Berufsgruppen nachweislich angehören.

Danach besteht die Möglichkeit der Mittags- und Nachmittagsbetreuung bis max. 16.00 Uhr.

Am Montag werden die Lehrkräfte über Möglichkeiten der Arbeitsmaterialien für zu Hause in den einzelnen Klassenstufen beraten und sich dann mit den Eltern in Verbindung setzen.

***

Für die Erzieher*innen und Lehrkräfte gilt weiterhin eine Präsenzpflicht in den Einrichtungen. Sie haben gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung nachzukommen.  

Wir sind angehalten und aufgefordert, mit dieser für uns alle ungewöhnlichen Situation im Interesse aller verständnisvoll und verantwortungsbewusst umzugehen.

 

Kerstin Manegold                         Katja Klaus-Reineberg                   Heinz-Peter Gumpricht

Kindergartenleitung                      Schulleitung                                  Geschäftsführung


Verschiebung der Monatsfeier

Information für alle Eltern

Liebe Eltern,

nach erneutem Ausbruch der Windpocken und weiteren Krankheitsfällen hat die Schulleitung sich dazu entschlossen, die Monatsfeier vom 21. März zu verschieben.

Näheres hierzu in der nachfolgenden pdf zum download.


Information zur Nachmittagsbetreuung

An alle Eltern der Klassen 1 - 5

Liebe Eltern,

leider müssen wir die Nachmittagsbetreuung für diese Woche (bis Freitag, 13. März 2020) krankheitsbedingt ausfallen lassen.
Die Mittagsbetreuung und das Mittagessen finden wie gewohnt statt.

Nach dem Mittagessen bitten wir Sie, Ihre Kinder um 14.00 Uhr abzuholen!
Rückfragen können Sie gerne an Frau Hoffmann im Sekretariat richten (05651-754397).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Heinz-Peter Gumpricht
Geschäftsführung
 


Corona-Virus Information

Liebe Eltern,

falls die Ausbreitung des Corona-Virus auch in unsere Region übergeht, möchte Ihnen die Schulleitung schon heute einige Informationen geben.

Siehe nachstehende pdf zum downloaden


Betreuung in der Wiegestube

Liebe Eltern der Wiegestube,

die Betreuung in der Wiegestube ist am Montag, den 09.03.2020 wieder gewährleistet. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis in der Notsituation und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Kerstin Manegold

 


Sanierungsmaßnahmen

Der Verein für Waldorfpädagogik Eschwege e.V. hat unter dem Förderkennzeichen FKZ 03K09783 eine Förderung vom BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative für die Sanierung der Innenbeleuchtung der Klassen 5 - 10 in der Freien Waldorfschule Werra-Meißner in Eschwege in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 erhalten.

Ziel und Inhalt dieser Sanierungsmaßnahme sind:

  • Neben geplanten jährlichen Stromeinsparungen von ca. 7.293 kWh auch eine verstärkte Wahrnehmung des Themas Klimawandel in der Lehrerschaft, unter den Schüler*innen und deren Eltern.
  • Die bewusste Auseinandersetzung mit der Klimaproblematik und die daraus resultierende Veränderung in der persönlichen Haltung im eigenen Umgang mit den begrenzten Ressourcen.
  • Sensibilisierung des Einzelnen und sich selbst für den bewussten Umgang mit den Themen Energieeinsparung und Umweltschutz mit den Fragen: Wie verhalte ich mich selbst, was kann ich persönlich durch eine Verhaltensänderung dazu beitragen?

Die Freie Waldorfschule Werra-Meißner leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz mit CO2-Einsparungen. Über die gesamte Lebensdauer der durchgeführten Sanierungsmaßnahme werden 86 t CO2 eingespart.

Für die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahme bedanken wir uns bei unserem Partner

KLAS NETWORKS GmbH

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