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Verein für Waldorf- Am Bahnhof 2 |
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Freie Waldorfschule
Brückenstraße 33–35
Alter Bahnhof:
Klassenhaus |
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Schulordnung der Freien Waldorfschule Werra-Meißner
Die Freie Waldorfschule Werra-Meißner sieht sich mit den anderen Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen in aller Welt als Träger einer Pädagogik, wie sie von Dr. Rudolf Steiner auf der Grundlage eines umfassenden Menschenbildes begründet wurde. Diese ganzheitliche Pädagogik ist angelegt auf die gesunde Entwicklung von Körper, Seele und Geist im heranwachsenden Menschen. In unserer Schule werden Mädchen und Jungen gemeinsam unterrichtet, und Schülerinnen und Schüler werden ungeachtet von Volks-, Staats- und Religionszugehörigkeit aufgenommen.
Die Schule gedeiht durch das lebendige und verantwortungsvolle Zusammenwirken von Schülern, Lehrern und Eltern. Daher wollen wir in unserer Schulgemeinschaft in Ruhe und geborgener Umgebung lernen, lehren, miteinander kommunizieren und gemeinsam Arbeitsziele anstreben. Zu diesem Zweck gehen die Mitglieder der Schulgemeinschaft folgende Vereinbarung miteinander ein:
Wir, die Mitglieder der Schulgemeinschaft, haben das Recht ...
- auf einen geordneten Unterricht.
- auf gegenseitig faire und höfliche Behandlung.
- Kritik an Zuständen oder Mitmenschen zu äußern.
- auf angstfreies Leben in der Schulgemeinschaft.
- auf Hilfe und Beratung durch andere Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Insbesondere haben wir als Schülerinnen und Schüler das Recht ...
- auf Rückmeldungen in Bezug auf unsere Leistungen auch außerhalb der Zeugnistermine.
- auf die Rückgabe von Klassen- und Projektarbeiten sowie Praktikumsunterlagen in angemessener Zeit.
Wir, die Mitglieder der Schulgemeinschaft, übernehmen die Pflicht, ...
- uns anderen gegenüber ehrlich und fair zu verhalten.
- uns innerhalb und außerhalb der Schule so zu verhalten, dass andere nicht belästigt und der Ruf der Schule nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
- gewaltfrei zu handeln und jedes Verhalten zu vermeiden, das zu Unfällen oder sonst wie zur Verletzung anderer Personen oder zur Beschädigung von Eigentum führen kann.
- Kritik so zu äußern, dass kritisierte Personen nicht herabgewürdigt oder willentlich verletzt werden.
- eigenes und fremdes Eigentum pfleglich zu behandeln.
- in der Schule (mit Ausnahme von Pausenmahlzeiten) auf den Konsum von Nahrungsmitteln/Getränken aller Art (einschließlich Kaugummi) zu verzichten, außer wenn die jeweilige Aufsichtsperson bzw. die Schulleitung eine Ausnahme ausdrücklich bekannt gegeben oder ihr zugestimmt hat. Pausenmahlzeiten werden auf den Pausenhöfen und gegebenenfalls in entsprechend ausgewiesenen Bereichen der Schulgebäude eingenommen
- den Konsum von Zigaretten, Alkohol und anderen nicht zugelassenen Substanzen auf dem Schulgelände zu unterlassen sowie generell die gesetzlichen Bestimmungen in dieser Frage zu beachten.
- Abfälle (getrennt nach den jeweiligen Kategorien) in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen und ganz allgemein zur Wahrung der Sauberkeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände beizutragen.
- in der Schule auf die Benutzung elektronischer Medien (Handys, Player usw.) zu verzichten und diese, sofern überhaupt mitgeführt, im Unterricht ausgeschaltet und in der Tasche zu lassen.
Insbesondere verpflichten wir uns als Schülerinnen und Schüler ...
- regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen und den Grund für Unterrichtsversäumnisse zeitig und schriftlich anzugeben sowie in besonderen Fällen ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern zu befolgen.
- Hausaufgaben und andere Schulprojekte pünktlich und ordentlich anzufertigen/abzuschließen und dem jeweils verantwortlichen Unterrichtsleiter vorzuzeigen/auszuhändigen.
- das Schulgelände und die Schulwege während der Unterrichtszeiten nur mit ausdrücklicher Erlaubnis und Abmeldungen im Einzelfall bei aufsichtsführenden Lehrerinnen/Lehrern zu verlassen.
Die Schulordnung wird durch Hausordnungen und Ausführungsbestimmungen ergänzt. Die jeweils aktuelle(n) Fassung(en) können im Schulbüro eingesehen werden. Bei Eintritt in die Schulgemeinschaft wird ein Exemplar der Schulordnung mit allen Anlagen ausgehändigt. Änderungen werden den Mitgliedern der Schulgemeinschaft mit schriftlichem Hinweis zur Kenntnis gebracht.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung werden gesondert geregelt. Über Streitfälle im Zusammenhang mit dieser Schulordnung entscheidet ein Gremium, das vom Kollegium/Mitarbeitern der Schule, von Schuleltern und Schülerinnen/Schülern paritätisch zu besetzen ist. Jede 'Partei' in einem solchen Streitfall hat das Recht, eine zusätzliche Vertrauensperson zur Begleitung im Verfahren zu benennen.
Eschwege, Juni/August 2008

