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Verein für Waldorf- Am Bahnhof 2 |
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Freie Waldorfschule
Brückenstraße 33–35
Alter Bahnhof:
Klassenhaus |
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Regelungen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Informationsstand: November 2010
Zur Information für Eltern über die Regelungen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten bei unterschiedlichen Voraussetzungen:
Klassen 1–4
Für den Bereich Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg gilt eine Regelung zur halbjährlich rückwirkenden Erstattung der Fahrtkosten bei der Benutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Grundschule vom Wohnort aus. Die Distanz zu dieser Grundschule muss mindestens 2 Kilometer betragen, damit ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. (Grundanträge sind im Schulbüro zu erhalten.)
Klassen 5–10
Die Freie Waldorfschule Werra-Meißner wird ab der 5. Klasse beförderungsrechtlich wie eine integrierte Gesamtschule behandelt. Im Werra-Meißner-Kreis gibt es zwei integrierte Gesamtschulen – die Anne-Frank-Schule in Eschwege und die Elisabeth-Selbert-Schule in Wanfried. Unser Schulstandort ist in Hinblick auf die Übernahme von Schülerbeförderungskosten identisch mit dem der Anne-Frank-Schule.
Alle Schüler im Werra-Meißner-Kreis, die mindestens 3 Kilometer vom Schulstandort entfernt wohnen, haben Anspruch auf eine Schülerjahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel nach und von Eschwege (wird ggf. im Schulbüro bestellt). Ausgenommen sind Schüler, für deren Wohnort die Elisabeth-Selbert-Schule die nächstgelegene Schule ist; für diese Schüler besteht lediglich ein Anspruch auf Übernahme der fiktiven Kosten der Beförderung vom Wohnort nach Wanfried und zurück (Anträge müssen mit einem neuen Grundantrag – siehe oben – gestellt werden).
Bei der Beförderung mit privaten Verkehrsmitteln kann im Kreis Hersfeld-Rotenburg ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, weil Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht lückenlos zur Verfügung stehen. Angerechnet werden können alledings nur die Kilometer zwischen Wohnort und dem Standort der nächstgelegenen integrierten Gesamtschule – zum Beispiel Obersuhl. (Anträge sind auch hier im Schulbüro erhältlich.)
Im Werra-Meißnerkreis gilt: Ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht vertretbar, kann die Beförderung mit einem privaten Kraftfahrzeug als notwendig erachtet werden.
Klassen 11–13
Für diese Klassenstufen ist keine Übernahme der Beförderungskosten möglich.
Weitere Informationen:
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Werra-Meißner-Kreis: |
Herr Naujoks |
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Kreis Hersfeld-Rotenburg: |
Herr Leckel/Herr Mausehund |

